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HOCHZEITSVERTRAG 

Bitte fülle den Vertrag für eure Hochzeitsreportage aus.

Im Anschluss wird der Vertrag und die Rechnung einer Reservierungsgebühr (in Höhe von 25% des Gesamtbetrags) per Post zu euch gesendet. 

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Sollte es noch Fragen (z.B. zu dem Vertrag) geben, meldet euch bitte jederzeit bei mir!

Vertrag über Fotografiedienstleistung
-Hochzeitsrepoartage-

Fotografin/Auftragnehmer:
Laura Stoll Photography, Geschäftszweig: 
Magic Wedding Fotografie

Anschrift (Büro):                   Straße am Gutshof 8, 06193 Wettin-Löbejün

E-Mail:                                   Kontakt@magicwedding.photo

Telefon:                                 01573 / 67 52 207

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und

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Auftraggeber:

Präambel

Das Brautpaar hat sich entschieden, das Ereignis seiner Hochzeit professionell fotografisch begleiten zu lassen. Die Fotografin und ggf. ihr Erfüllungsgehilfe übernimmt diese Aufgabe und wird die Feierlichkeiten im nachfolgend vereinbarten vertraglichen Rahmen begleiten und Bildaufnahmen fertigen.

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1. LEISTUNGEN DER FOTOGRAFIN

a) Fotografische Begleitung der Hochzeit an folgendem Datum

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b) Vom Brautpaar gewählte Hochzeitsreportage in folgender Länge und Honorar:

Die gebuchte Zeit versteht sich fortlaufend und kann nicht aufgeteilt werden.

Wie viel Stunden Hochzeitsreportage möchtet ihr buchen?

Das gebuchte Paket beinhaltet zusätzlich folgende Leistungen:

  • Fotografische Begleitung inkl. Bildbearbeitung der schönsten Aufnahmen

(mind. 400 Bilder)

  • Bereitstellung der hochauflösenden Dateien via Onlinegalerie für 6 Monate

  • 100 € Gutschein für Fotoprodukte (einlösbar solange die Onlinegalerie online ist)

  • Pärchenfotoshooting 2-3 Monate vor der Hochzeit, 1 Stunde Fotoshooting, inkl. 15-20 Bilder als Datei

  • Anfahrtskosten bis zu einer Stunde

 

c) Die Fotos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin.

Die Fotografin ist hinsichtlich der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen

Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln und in der Auswahl der Motive frei.

 

d) Die Fotografin ist stets bemüht, alle anwesenden Hochzeitsgäste zu fotografieren, dies kann aber nicht garantiert werden.

Auch kann die Fotografin bei Bildern mit vielen Personen nicht übernehmen, dass alle Personen in die Kamera schauen.

Sollte ein Gruppenbild gewünscht werden, wo im Nachhinein via Photoshop und „Gesichttauschen“ alle Personen zum Gucken gebracht werden, ist dies kostenpflichtig dazu buchbar. Die Kosten hängen vom Aufwand der Bearbeitung ab und setzt voraus, dass die Personen mindestens einmal auf einem Bild in die Kamera geguckt haben. Die Fotografin übernimmt keine Garantie, dass dies der Fall ist.

 

e) Bei Fertigung der Aufnahmen beachtet die Fotografin das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes.

 

f) Die Fotografin übernimmt die Auswahl der schönsten Bilder und deren Bildbearbeitung. Der Auftraggeber hat kein Mitbestimmungsrecht über die Auswahl. 

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g) Die Fotografin stellt die ausgewählten Bilder für das Brautpaar innerhalb von 12 Wochen nach der Hochzeit in einer Online-Galerie zur Verfügung. Die Bilder werden ausschließlich im JPEG Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt. Die Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) oder anderer Dateiformate (TIF, PSD, etc.) ist ausgeschlossen.

Liefertermine für Fotos sind nicht verbindlich. Der Auftragnehmer bemüht sich, die Bilder so schnell wie möglich fertig zu stellen. Dies kann jedoch, je nach Auftragslage, variieren. Der Auftragnehmer haftet nicht für längere Wartezeiten.

 

h) Die bearbeiteten Bilder werden nicht gelöscht. Jedoch ist der Auftraggeber zum Speichern und Sichern seiner Bilder selbst verantwortlich. Nach Bildübergabe und bereitstellen des Downloads ist der Fotograf nicht verpflichtet, die Bilder auf seinen Speichermedien aufzubewahren. Ein Vorhandensein der Medien nach Auftragsabschluss kann nicht garantiert werden.

 

 

2. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN BRAUTPAAR

 

a) Die Parteien sind sich einig, dass exklusiv die Fotografin die einzige professionelle Fotografin am Hochzeitstag ist.

 

b) Das Brautpaar macht die Fotografin nicht für Bildaufnahmen verantwortlich, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras, Fotografen, Gäste oder durch Eingreifen weiterer Fotografen/Videografen überbelichtet werden oder deshalb nicht zustande kommen.

 

c) Das Brautpaar stellt sicher, dass die Fotografin Zutritt zu den Räumen und Feierlichkeiten erhält.

 

d) Das Brautpaar stellt sicher, dass in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) fotografiert werden darf und holt vorab das Einverständnis des Eigentümers ein.

 

e) Das Brautpaar trägt Sorge dafür, dass für die Fotografin und ggf. deren Erfüllungsgehilfe eine Sitzgelegenheit zur Verfügung steht. Für eine Verköstigung Sorge zu tragen.

 

3. VERGÜTUNG UND HONORARVORSCHUSS

 

a) Für die vereinbarten Leistungen wird eine Vergütung in oben angegebener Höhe vereinbart. Mit Zahlung der vollständigen Vergütung ist ebenso die Einräumung der unter Ziff. 6 lit. a) und b) geregelten Nutzungsrechte abgegolten.

 

b) Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird ein Honorarvorschuss in Form einer Reservierungsgebühr in Höhe 25 % ohne Abzug fällig, der binnen einer Woche nach Vertragsunterzeichnung auf das Konto der Fotografin einzuzahlen ist. 

 

c) Trifft der Honorarvorschuss nicht fristgerecht und vollständig ein, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

d) Die Vergütung der restlichen 75 % des Honorars ist binnen 7 Tagen nach dem Hochzeitstermin ohne Abzug zu zahlen.

 

e) Wird die gebuchte Zeit auf Wunsch des Brautpaars verlängert, erhöht sich das Honorar. Bis 7 Tage vor der Hochzeit kostet jede weitere Stunde 200 €. Unter 7 Tagen, oder am Hochzeitstag selbst wird jede angefangene, zusätzliche halbe Stunde mit 150 € berechnet.

 

 

4. KÜNDIGUNG / AUSFALLHONORAR

 

a) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag auch aus wichtigem Grund zu kündigen.

 

b) Im Falle der Kündigung durch das Brautpaar, nach dem Abgelaufenen Widerrufsrecht (Ziff. 8) ist das vollständige Honorar (Ziff. 3 lit. a) zu bezahlen. Eine Anrechnung auf andere Leistungen der Fotografin ist nicht möglich.

Es gilt eine Ausnahmeregelung, wenn die Hochzeit aufgrund der Corona-Pandemie behördlich untersagt wird. In diesem Fall entstehen dem Brautpaar keine Kosten und der Honorarvorschuss wird vollständig zurückerstattet.

 

c) Der Honorarvorschuss wird im Falle einer Verhinderung des Fotografen am Hochzeitstag in voller Höhe zurückerstattet, sofern kein Ersatzfotograf vom Unternehmen Magic Wedding Fotografie gestellt wurde.

 

5. URHEBERRECHT/ RECHTEEINRÄUMUNG UND RECHTE DRITTER

Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien zu. Die Rechteeinräumung an das Brautpaar erfolgt unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Mit Eingang der Zahlung räumt die Fotografin dem Brautpaar folgende einfache Nutzungsrechte ein:

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a) Vervielfältigung und Weitergabe zum privaten Gebrauch an Familie, Freunde und Hochzeitsgäste

 

b) Öffentliche Zugänglichmachung zu privaten Zwecken im Internet (z.B. Social Media Plattformen, eigene (private) Internetseite)

 

c) Die gewerbliche Nutzung (Werbeanzeigen, kommerzielle Internetseiten etc.) und gewerblicher Weiterverkauf bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin und einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

 

d) Jegliche technische Veränderung (Bearbeitung, Veränderungen der Farben und/ oder des Kontrasts, Anwendung von Filtern, Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen), wird ausdrücklich untersagt, da dies dem Ruf der Fotografin schaden wird oder kann. Dies gilt sowohl für Print- als auch Onlineveröffentlichungen.

 

e) Bei allen Nutzungen (Online, Print etc) ist die Fotografin in der Form ©magicweddingfotografie und/oder mit einem Verweis auf die Webseite www.magicweddingfotografie.de zu nennen. Bei der Nutzung auf Twitter, Facebook oder Instagram ist auf den Nutzernamen der Fotografin in Form @magicweddingfotografie zu verlinken.

 

f) Im Rahmen der Durchführung des Vertrages werden von der Fotografin auch Fotografien gefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein werden (Gäste, Geistliche, Trauredner, Künstler, etc.). Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind.

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g) Die Fotografin ist berechtigt, Bilder von Hochzeitsdienstleistern oder dessen Produkten (Trauredner:in, Visagist:in, Florist:in, Designer:in, Brautmodenladen, Djs, etc.) auf dem keine weiteren Personen erkennbar sind, auf Wunsch den Dienstleistern auszuhändigen. 

 

h) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist das Brautpaar verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sie haben

dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Gäste, Servicekräfte, Geistliche, Künstler und sonstige anwesende Personen darüber informiert werden, dass Fotografien gefertigt werden. Sollten Personen dies nicht wünschen, muss das Brautpaar die Fotografin darüber informieren und dafür Sorge tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern usw. nicht zu sehen sind.

 

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

a) Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgen mit größter Sorgfalt. Ist es der Fotografin aufgrund von besonderen Umständen, höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) oder persönlichen

Gründen nicht möglich den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Verluste übernommen werden. Das Brautpaar verzichtet auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Wenn es vom Brautpaar gewünscht wird, bemüht sich die Fotografin jedoch in diesem Fall um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Dienstleistung erbringt. Für den Notfall steht jedoch immer eine Fotografin des Teams von MagicWeddingFotografie in „Rufbereitschaft“ zur Verfügung.

 

b) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

c) Für Schäden, Mängel, Verzug oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten,

welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

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7. ABNAHME

 

a) Reklamationen und/oder Mängelrügen bezüglich der Auswahl der Motive, der Bildauffassung, der technischen und künstlerischen Gestaltung, der Verwendung von optischen und technischen Mitteln und reine Geschmacksrügen sind ausgeschlossen. Über den Bild-Stil der Fotografin hat sich der Auftraggeber vorab selbstständig zu informieren.

 

b) Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotografien bei der Fotografin schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

 

8. WIDERRUFSRECHT

Das Brautpaar hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Fotografin mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (E-Mail, Post) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informiert werden.

Die Widerrufserklärung ist zu richten an: Laura Stoll, Straße am Gutshof 8, 06193 Wettin-Löbejün, Kontakt@magicwedding.photo

 

Folgen des Widerrufs

Wird dieser Vertrag vom Brautpaar fristgerecht widerrufen, hat die Fotografin alle Zahlungen, die sie erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet sie dasselbe Zahlungsmittel, dass bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart; in keinem Fall werden dem Brautpaar wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Findet der Auftrag oder finden Teile des Auftrags in weniger als 14 Tagen nach Vertragsschluss statt, so verzichtet der Auftraggeber auf sein Widerrufsrecht.

 

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9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Danke schön! Das hat geklappt. Wir freuen uns auf euch

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